Rauchwarnmelder
Jeden Monat sterben in Deutschland immer noch rund 30 Menschen durch Brände, die meisten von ihnen an einer Rauchvergiftung. Tödlich ist bei einem Brand in der Regel nicht das Feuer, sondern der Brandrauch.
Vor allem nachts werden Brände in Privathaushalten zur tödlichen Gefahr, denn im Tiefschlaf riecht der Mensch nichts. Schon drei Atemzüge hochgiftigen Brandrauchs können tödlich sein, die Opfer werden im Schlaf bewusstlos und ersticken. Daher ist ein Rauchmelder ein sehr guter Lebensretter in Ihrer Wohnung. Der laute Alarm des Rauchmelders kann Sie auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr warnen und gibt Ihnen den nötigen zeitlichen Vorsprung, sich und Ihre Familie in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu alarmieren.
Mit dem Beginn des Jahres 2021 endet die letzte Übergangsfrist für Bestandsbauten in Deutschland, damit sind Rauchmelder in allen Bundesländern Pflicht. Für Hessen gilt seit 06.07.2018 folgende gesetzliche Grundlage:
„Zum Schutz von schlafenden Personen ist auch außerhalb von Wohnungen in Aufenthaltsräumen, in denen Personen ‚bestimmungsgemäß‘ schlafen, jeweils mindestens ein Rauchmelder zu installieren. Für Neu- und Umbauten gilt das Gesetz, sobald es in Kraft tritt, für Bestandsbauten ab 1. Januar 2020.“
§14 Abs. 2 Hessische Bauordnung
Was muss man bei dem Einsatz von Rauchwarnmeldern zu beachten?
Was ist zu tun, wenn es bei Ihnen brennt?
Wenn der Rauchwarnmelder über den Signalton alarmiert, bleiben in der Regel nur 120 Sekunden, um sich und andere in Sicherheit zu bringen. Was gibt es zu beachten?
Was ist zu tun, wenn Sie den Rauchwarnmelder in einer anderen Wohnung hören?
Bitte beachten Sie, dass diese Bürgerinformation nach bestem Wissen und Gewissen gepflegt wird, aber keine Gewähr auf Richtigkeit geben kann. Beachten Sie den Herstellerhinweis des Rauchwarnmelders und die örtlich geltenden gesetzlichen Regelungen.
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