Rauchwarnmelder

Jeden Monat sterben in Deutschland immer noch rund 30 Menschen durch Brände, die meisten von ihnen an einer Rauchvergiftung. Tödlich ist bei einem Brand in der Regel nicht das Feuer, sondern der Brandrauch.

Vor allem nachts werden Brände in Privathaushalten zur tödlichen Gefahr, denn im Tiefschlaf riecht der Mensch nichts. Schon drei Atemzüge hochgiftigen Brandrauchs können tödlich sein, die Opfer werden im Schlaf bewusstlos und ersticken. Daher ist ein Rauchmelder ein sehr guter Lebensretter in Ihrer Wohnung. Der laute Alarm des Rauchmelders kann Sie auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr warnen und gibt Ihnen den nötigen zeitlichen Vorsprung, sich und Ihre Familie in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu alarmieren.

Mit dem Beginn des Jahres 2021 endet die letzte Übergangsfrist für Bestandsbauten in Deutschland, damit sind Rauchmelder in allen Bundesländern Pflicht. Für Hessen gilt seit 06.07.2018 folgende gesetzliche Grundlage:

„Zum Schutz von schlafenden Personen ist auch außerhalb von Wohnungen in Aufenthaltsräumen, in denen Personen ‚bestimmungsgemäß‘ schlafen, jeweils mindestens ein Rauchmelder zu installieren. Für Neu- und Umbauten gilt das Gesetz, sobald es in Kraft tritt, für Bestandsbauten ab 1. Januar 2020.“

§14 Abs. 2 Hessische Bauordnung

Was muss man bei dem Einsatz von Rauchwarnmeldern zu beachten?

  • Wo installiert man die Rauchwarnmelder?


    Nach der gültigen Hessischen Bauordnung muss je ein Rauchwarnmelder in allen Schlafräumen, Kinderzimmern, in Fluren, die als Rettungswege dienen, sowie in Aufenthaltsräumen, in denen Personen bestimmungsgemäß schlafen, installiert werden. In Einfamilienhäusern mit offenem Treppenraum muss auf jedem Stockwerk ein Melder installiert sein.

  • Wer installiert die Rauchwarnmelder?


    Der Eigentümer ist für die Installation der Rauchwarnmelder verantwortlich, egal ob er den betreffenden Wohnraum selbst bewohnt oder vermietet.

  • Wer wartet die Rauchmelder?


    Der Mieter ist für die Wartung der Rauchwarnmelder zuständig. Der Vermieter ist jedoch immer in der Pflicht, die von ihm oder über Dritte instellierte Rauchmelder betriebsbereit zu halten, d.h. die regelmäßige Wartung zu übernehmen. Während der gesamten Mietdauer ist der Vermieter also verpflichtet zu überprüfen, ob der Mieter die Rauchmelder Wartung durchführen kann und dieser Pflicht auch tatsächlich nachkommt. Hier besteht kein Unterschied etwa zur sogenannten Räum- und Kehrpflicht.

  • Wann muss man einen Rauchwarnmelder prüfen?


    Die Vorschriften zur Rauchmelder Wartung sind in der Rauchmelder DIN 14676 geregelt. Die Prüfung und Pflege der Rauchmelder soll regelmäßig gemäß Herstellerangaben erfolgen, mindestens jedoch alle 12 Monate. Dokumentieren Sie, wann Sie Ihre Rauchmelder geprüft haben und was Sie darüber hinaus gemacht haben (abgestaubt, Batterie gewechselt, etc.).

  • Was ist bei der Prüfung des Rauchwarnmelders zu beachten?

    1. Ausstattung der Räume prüfen: Prüfen Sie, ob Rauchwarnmelder noch überall dort installiert sind, wo Menschen schlafen: im Kinderzimmer, Schlafzimmer, Gästezimmer.
    2. Umgebung prüfen: Prüfen Sie, ob der Rauchwarnmelder in einem Umkreis von mindestens 0,5 m frei von Hindernissen ist, wie z.B. von Wänden, Raumteilern und Einrichtungsgegenständen.
    3. Rauchmelder mit austauschbaren Batterien: Beachten Sie die Herstellerangaben zum Batterieaustausch.
    4. Rauchmelder mit fest eingebauten Batterien: Rauchwarnmelder mit dem Qualitätszeichen Q haben eine fest eingebaute 10-Jahres-Batterie. Tauschen Sie den Melder komplett aus, wenn eine Störungsmeldung bzw. ein Signalton ertönt.
    5. Rauchwarnmelder generell prüfen: Prüfen Sie, ob die Raucheintrittsöffnungen frei von z.B. Staub, Insekten oder Abdeckungen sind. Tauschen Sie beschädigte oder stark verschmutzte Rauchmelder aus. Tauschen Sie alle Rauchmelder nach 10 Jahren aus!
    6. Rauchwarnmelder über Prüftaste testen: Gibt der Melder nach einigen Sekunden keinen Signalton ab, ist die Funktion gestört. In diesem Fall tauschen Sie die Batterie bzw. wenn das nicht hilft, den Rauchmelder aus.

Was ist zu tun, wenn es bei Ihnen brennt?

Wenn der Rauchwarnmelder über den Signalton alarmiert, bleiben in der Regel nur 120 Sekunden, um sich und andere in Sicherheit zu bringen. Was gibt es zu beachten?

  • 112!

    Je früher Sie den Notruf anrufen desto schneller kann die Feuerwehr bei Ihnen sein.

  • Sicheren Fluchtweg wählen

    Suchen Sie sich den schnellsten und sichersten Fluchtweg nach draußen.

    Flüchten Sie niemals durch ein verrauchtes Treppenaus. Wenn Ihr einziger Fluchtweg bereits verraucht ist, bleiben Sie in der Wohnung und machen Sie sich am Fenster für die Feuerwehr bemerkbar.

  • Anderen Bewohnern helfen

    Helfen Sie anderen Bewohnern, bringen Sie sich dabei aber nicht selbst in Gefahr.

  • Türen schließen

    Schließen Sie möglichst viele Zimmer- und Wohnungstüren hinter sich, um die Ausbreitung des Feuers und des Rauchs im Haus einzudämmen. Bitte die Türen aber nicht abschließen, da die Feuerwehr sämtliche Räume kontrollieren muss.

  • An Schlüssel und Handy denken

  • Feuerwehr erwarten

    Warten Sie vor dem Haus auf die Feuerwehr und warnen Sie die Nachbarn.

Was ist zu tun, wenn Sie den Rauchwarnmelder in einer anderen Wohnung hören?

  • Anderen Bewohnern kontaktieren

    Klingeln Sie bei den Nachbarn oder klopfen Sie an die Tür, um festzustellen, ob jemand zuhause ist.

  • 112!

    Sollten Sie niemanden antreffen und der Rauchwarnmelder piepst weiter, informieren Sie die Feuerwehr.

Bitte beachten Sie, dass diese Bürgerinformation nach bestem Wissen und Gewissen gepflegt wird, aber keine Gewähr auf Richtigkeit geben kann. Beachten Sie den Herstellerhinweis des Rauchwarnmelders und die örtlich geltenden gesetzlichen Regelungen.

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